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Gesetzliche Regelung:

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpaß zum Erwerb und Besitz einer Waffe (Kategorie B, d.h. Faustfeuerwaffe, halbautomatische Langwaffe) beantragen wollen, so ist der Behörde ein waffenpsychologischer Test (psychologisches Gutachten) vorzulegen.

Bei dieser Verläßlichkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob eine aktuell erkennbare Neigung besteht, besonders in Gefahrensituationen unvorsichtig zu handeln.

 

Ablauf des waffenpsychologischen Tests:

Sie führen mit mir ein Gespräch, wo ich Sie zu Ihrer Motivation für den Erwerb und Gebrauch von Schußwaffen, Ihrer psychischen Stabilität, Ihrer Anpassungsfähigkeit, Belastungsfaktoren, Selbstkontrolle und Risikobereitschaft befrage.

Zusätzlich gebe ich Ihnen zumindest 2 Fragebögen vor. Üblicherweise endet hier die Untersuchung.

Sollten sich Zweifel an der Verläßlichkeit des Bewerbers ergeben, würde eine ausführlichere und gründlichere Untersuchung in einer zweiten Phase erfolgen.

Nehmen Sie sich zumindest 1 Stunde für den Termin bei mir Zeit.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt, es gilt das Prinzip der Verschwiegenheit.

 

  Kosten

285 Euro (gesetzlich geregelt).

 

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Symbolbild

Mitzubringen zum persönlichen Termin:

- Lichtbildausweis

- Lesebrille, falls Sie Brillenträger sind.

 

WAFFENPSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG
               

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